Vielseitige Schiffsreisen mit den AIDA-Clubschiffen - Pures Urlaubsvergnügen


Flotteninfo:

AIDA Cruises ist eine deutsche Reederei mit Sitz Rostock. Neben Carnival Cruise Lines, Holland-America Line, Cunard Line, P&O Cruises, Princess Cruises, Ocean Village, Seabourn Cruise Line, Costa Cruises und Ibero Cruceros gehört Sie zu der Carnival Corporation & plc, der größten Kreuzfahrtgesellschaft der Welt.

1996 präsentierte AIDA Ihr erstes Schiff, die AIDA (heute AIDAcara). Seit der Umbenennung der AIDA zu AIDAcara im Jahre 2001 sind weitere 6 Schiffe hinzugekommen: AIDAvita 2002; AIDAaura 2003; AIDAdiva 2007; AIDAbella 2008; AIDAluna 2009 und AIDAblu 2010 (es gab von 2004 - 2007 schon einmal eine AIDAblu).
AIDA ist mit derzeit über 5770 Betten die Marktführerin unter den Reedereien in Deutschland.



Das Konzept:

Die Idee vom Urlaub auf See jenseits der klassischen Kreuzfahrt war der Anfang, ganz ohne Traditionen und Konventionen. Aktiv, sportlich und leger zugleich, das erste Clubschiff seiner Art war geboren. Ein absoluter Rebell auf dem Seereisenmarkt, neugierig beobachtet von allen anderen Mitbewerbern. Die Erfolgsstory dieses Unternehmens nahm mit der jetzigen AIDAcara 1996 ihren Lauf. Als Reiseveranstalter und Reederei in einem bietet AIDA Cruises heute auf der ganzen Welt faszinierende Urlaubserlebnisse in Destinationen wie Mittelmeer, Kanaren, Nord- und Ostsee, Karibik, Mittelamerika, Nordamerika, Asien und Dubai.





Aktuelle Kataloge in der Datenbank von Kreuzfahrt-Ticket.de:

Mai 2009 bis März 2010:
Alle Routen dieses Katalogs können Sie ab sofort bei uns buchen.

April 2010 bis April 2011:
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Reisebedingungen AIDAtime 2010/2011


1 Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde AIDA Cruises den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem
Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung
mit allen darin enthaltenen Informationen, insbesondere auch bezüglich angebotener Flugleistungen
(ab Seite 54) sowie diese Reisebedingungen.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung bzw. der
Rechnungsstellung durch AIDA Cruises zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs
der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages dar. AIDA Cruises ist im Falle der
Nicht annahme der Reiseanfrage nicht verpfl ichtet, gegenüber dem Kunden ausdrücklich die Nichtannahme
zu erklären und/oder die Nichtannahme zu begründen.
1.3 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist AIDA Cruises
an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.

2 Zahlung
2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Reservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheines
gemäß § 651 k BGB wird folgende Anzahlung fällig:
• Bei Buchung von AIDA PREMIUM 10 %
• Bei Buchung von AIDA VARIO 30 %
• Bei Buchung von JUST AIDA 50 %
Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über AIDA Cruises vermittelten
Versicherung fällig.
2.2 Die Restzahlung wird spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein
übergeben ist.
2.3 Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig, soweit der
Sicherungsschein übergeben ist.
2.4 Der Sicherungsschein befi ndet sich auf der Rückseite der Reservierungs bestätigung bzw. auf
der Rückseite der neutralen Amadeus TOMA®-Buchungs bestätigung.
2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunter lagen,
frühestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpfl ichtungen
nicht fristgerecht nach, behält sich AIDA Cruises vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag
zurückzutreten und die unter Punkt 7 vereinbarten Stornokosten zu berechnen.
2.6 Die Zahlung des Reisepreises erfolgt ausschließlich an AIDA Cruises und kann wahlweise per
Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. American Express, Mastercard, Visa) erfolgen. Sofern
nicht mit AIDA Cruises anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros
keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Zahlung per Kreditkarte kann pro Buchung jeweils
eine Kreditkarte hinterlegt werden. Eine Änderung der vereinbarten Zahlart bzw. des vereinbarten
Zahlungsmittels ist nur vor erfolgter Zahlung möglich. Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt
der Einzug zum in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin.

3 Leistungen und Preise
3.1 Die Leistungsverpfl ichtung von AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der
Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt
bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen (z. B. Sonderwünsche), die den Umfang der
vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von AIDA Cruises.
Im Falle von Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. AIDA Cruises behält sich
das Recht vor, für bestimmte Leistungen an Bord eine zusätzliche Service Charge zu verlangen.
Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Grenzgebühren. Diese sind vom Kunden direkt
vor Ort zu entrichten. Mehrkosten, die aufgrund einer nicht von AIDA Cruises zu vertretenden
Quarantäne entstehen, sind vom Gast selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
3.2 Die in dem Prospekt bzw. der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für
AIDA Cruises grundsätzlich bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind.
AIDA Cruises behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Än derungen
der Prospektangaben bzw. Reiseausschreibungen vorzunehmen, über die AIDA Cruises den Kunden
vor der Buchung selbstverständlich informieren wird.
3.3 Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reisebüros sind von AIDA Cruises
nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die
An gaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung
von AIDA Cruises hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des
Reisevertrages abändern.
3.4 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z. B. Hotels, örtlichen Agenturen
etc.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und daher für die vertraglichen Leistungen von
AIDA Cruises nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien
zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von AIDA Cruises gemacht wurden.
3.5 Bei den Reisen der AIDA Cruises gilt in der Regel der jeweilige Saisonpreis jeder Reise
entsprechend der Saisontabelle, sofern keine Ausnahme vermerkt ist.
3.6 Maßgebend für alle Ermäßigungen, welche aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das
Alter bei Reiseantritt.

4 Leistungsänderungen
4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von AIDA Cruises nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Das gilt insbesondere auch für Änderungen
der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder
Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. AIDA Cruises ist verpfl ichtet, den Kunden über Leistungsabwei chungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vor Reisebeginn
ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5 Preiserhöhung
AIDA Cruises behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der nachträglichen
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend wie folgt zu ändern:
5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten
(insbesondere Flugbeförderungskosten mit Kerosinzuschlägen und Treibstoffkosten der Schiffe),
so kann AIDA Cruises den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann AIDA Cruises vom Kunden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann AIDA Cruises
vom Kunden verlangen.
5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren
gegenüber AIDA Cruises erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht
werden, in dem sich die Reise dadurch für AIDA Cruises verteuert hat.
5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für AIDA Cruises verteuert hat.
5.4 Eine Erhöhung nach Ziffer 5.1 bis 5.3 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für
AIDA Cruises nicht vorhersehbar waren.
5.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat AIDA Cruises den Kunden
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr
als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AIDA Cruises in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde
hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von AIDA Cruises über die
Preiserhöhungen dieser gegenüber geltend zu machen.

6 Rücktritt und Kündigung durch AIDA Cruises
6.1 AIDA Cruises kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von AIDA Cruises nachhaltig stört
oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt AIDA Cruises, so behält sie den Anspruch auf
den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge. Die von AIDA Cruises eingesetzten Mit arbeiter und das Schiffspersonal sind bevollmächtigt,
die Interessen von AIDA Cruises in diesen Fällen wahrzunehmen.
6.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Reise bzw. Weiterreise nicht
zu, weil dieser den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder
jemanden sonst an Bord darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des
Kunden jederzeit abgebrochen werden. Für evtl. entstehende Mehrkosten steht AIDA Cruises
nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung
des Gastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von AIDA Cruises
hinausgeht, und der Kunde keine diese Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel
empfi ehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung.
6.3 AIDA Cruises ist zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt, wenn der Kunde Waffen,
Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches an Bord bringt; ferner, wenn
er Drogen konsumiert oder an Bord bringt bzw. Straftaten begeht. Eine berechtigte Kündigung
liegt auch im Falle des Versuchs des Vorgenannten vor.
6.4 Der Kapitän ist für Schiff und Besatzung verantwortlich. Er besitzt hinsichtlich der seemännischen
Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit sowie der Einhaltung der
Bordordnung die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist in dieser Eigenschaft berechtigt, den
Kunden entschädigungslos von Bord zu weisen.

7 Rücktritt durch den Kunden / Umbuchung
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei AIDA Cruises. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und
aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht AIDA Cruises unter Berücksichtigung gewöhnlich
ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung
folgende pauschale Entschädigung jeweils pro Person zu:
Prämien für über AIDA Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zu der pauschalen
Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit Linienfl ügen gilt für das Anund
Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person):
vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 %,
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 75 %,
bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und
bei nachträglicher Stornierung 90 %.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AIDA Cruises innerhalb der Öffnungszeiten
des AIDA Service Centers. Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit
gebuchter Doppelbelegung steht AIDA Cruises in jedem Fall eine pauschale Entschädigung in
Höhe von 75 % zu. Im Falle einer Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit
gebuchter Dreier- oder Viererbelegung stehen AIDA Cruises die Stornogebühren laut Tabelle unter
Punkt 7.2 zu. Die Stornierung der Teilleistung Flug ist nicht möglich.
7.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass AIDA Cruises kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist. AIDA Cruises bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden
Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. AIDA Cruises ist in
diesem Falle verpfl ichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
7.4 Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen von Reiseleistungen nach Vertragsabschluss,
z. B. hinsichtlich des Reisetermins, des Abfl ugortes oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpfl egungsart,
der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen,
die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen
werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer), werden bis 50 Tage
vor Reisebeginn von AIDA Cruises folgende Kosten berechnet:
• Für Umbuchung innerhalb von AIDA PREMIUM keine
• Für Umbuchung innerhalb von AIDA VARIO oder Umbuchung von AIDA PREMIUM auf
AIDA VARIO 150 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine
• Für Umbuchung innerhalb von JUST AIDA oder Umbuchung von AIDA PREMIUM oder
AIDA VARIO auf JUST AIDA 300 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine
Eine Umbuchung des Reisetermins kann generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung
des Reisetermins sowie auch Umbuchungswünsche, die später als 50 Tage vor Reisebeginn bei
AIDA Cruises eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des
Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderung / Personenersetzung) werden
50 Euro Bearbeitungsgebühr p. P. berechnet, außer bei Linienfl ügen ab 5 Wochen bis 4 Tage vor
Abfl ug. Hier bedarf es der Rückbestätigung durch AIDA Cruises und eventuell anfallende Kosten
(bis zu 300 Euro p. P.) werden der Buchung belastet.
7.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

8 Gewährleistung, Kündigung des Kunden
8.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpfl
ichtet, der von AIDA Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel unverzüglich
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein.
8.2 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen
anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust innerhalb von 7 Tagen, bei
Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust,
die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung von AIDA Cruises anzuzeigen.
Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
8.3 Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten
Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, für AIDA Cruises erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit
kündigen, hat er AIDA Cruises zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu
setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von AIDA Cruises verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für AIDA Cruises
erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8.4
a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von AIDA Cruises
erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen
aus unerlaubter Handlung, hat der Kunde ausschließlich innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber AIDA Cruises geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber AIDA Cruises unter der auf Seite 95
angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
c) Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über eine unverschuldete
Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung
der Verjährungsfrist unberührt.

9 Haftung / Haftungsbeschränkung
9.1 Die vertragliche Haftung von AIDA Cruises für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch
die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pfl ichten), ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Kunden von AIDA Cruises weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde
oder
b) AIDA Cruises für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Für alle gegen AIDA Cruises gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils
je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in Zusammenhang mit
Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.3 AIDA Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausfl üge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9.4 Wertgegenstände (wichtige Dokumente, Geld, Schmucksachen, Foto-, Filmapparate und
tragbare Videosysteme, jeweils mit Zubehör etc.) sind im Rahmen der An- und Abreise vom
Reisenden in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen.
AIDA Cruises haftet ausdrücklich nicht für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen,
die im Rahmen der An- und Abreise im aufgegebenen Reisegepäck mitgeführt und/oder an Bord
nicht sicher verschlossen im Safe aufbewahrt werden.
9.5 Die Reiseleitung an Bord der Schiffe von AIDA Cruises, Reisevermittler und/oder sonstige
Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche der Kunden gegenüber
AIDA Cruises anzuerkennen.

10 Medizinische Versorgung an Bord
Die Schiffe verfügen über modern eingerichtete Hospitäler, die sich auf Deck 3 befi nden. Schiffsärzte
und ausgebildete Krankenschwestern stehen für Ihre Betreuung zur Verfügung. Die Sprechzeiten
erfahren Sie an Bord. Gäste, die sich in ärztlicher Behandlung befi nden oder besondere
Anliegen haben, werden gebeten, den Schiffsarzt am Anfang der Reise zu informieren. Bitte
beachten Sie, dass die Leistungen des Schiffsarztes kein Bestandteil des Reisevertrages sind und
der Schiffsarzt in seinen medizinischen Entscheidungen nicht den Weisungen von AIDA Cruises
unterworfen ist. Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich,
bei Risiko fällen kann der Patient daher im nächsten Hafen ausgeschifft werden. Die Krankenbehandlung
erfolgt gegen Bezahlung (Abrechnung am Ende der Reise über Ihre Bordabrechnung;
keine Abrechnung über Krankenschein möglich). Sie erhalten am Ende der Reise an der
Rezeption (auf Anfrage) eine detaillierte Hospitalrechnung, die Sie zur Erstattung bei Ihrer
Reisekrankenver sicherung einreichen können. Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss
einer Auslands reise-Krankenversicherung (Näheres siehe Seite 94). Für die Entsorgung von
medizinischen Abfällen (Insulinspritzen etc.) kontaktieren Sie bitte das Bordhospital. Sollten Sie
spezielle Medikamente benötigen, bringen Sie diese bitte in ausreichender Menge im Hand gepäck
mit an Bord. Bitte beachten Sie hierbei die EU-Richtlinie zur Mitnahme von Flüssigkeiten im
Handgepäck. Näheres dazu fi nden Sie in Ihren Reiseunterlagen.

11 Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge
Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord
der Schiffe von AIDA Cruises ist die Beförderung von werdenden Müttern, die sich bei Reiseantritt
in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befi nden, und Säuglingen bis
6 Monaten nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auf allen Routen, die 3 oder mehr aufeinander
folgende Seetage aufweisen, für Säuglinge ein Mindestalter von 12 Monaten gilt.

12 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen,
dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Auf
allen Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen
werden, brauchen deutsche Staatsbürger nur einen Personalausweis. Kinder bis zum vollendeten
16. Lebensjahr benötigen einen Kinderausweis oder einen maschinenlesbaren Kinder-Reisepass.
AIDA Cruises ist im Falle des Verstoßes berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der
Kunde einen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises gemäß 7.2 hat.
12.2 AIDA Cruises informiert im Reiseprospekt bzw. in der Reiseausschreibung über die
Reisepass-/Ausweispfl icht hinaus über Bestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig
sind. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen
Verhältnisse gegeben sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der
Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit,
frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) vorliegen.
12.3 Der Kunde hat AIDA Cruises alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten
(Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten,
dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B.
Reisepass, Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind
die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Sofern der Kunde dieser Verpfl ichtung
nicht rechtzeitig nachkommt, ist AIDA Cruises berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei
der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises gemäß 7.2 hat.
12.4 AIDA Cruises wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der in der
Reiseausschreibung wiedergegebenen vorstehenden Vorschriften informieren.
12.5 Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst
verantwortlich. Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn
AIDA Cruises schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.6 Wenn AIDA Cruises im Einzelfall die Beschaffung von Reisedokumenten, insbesondere Visa,
übernommen hat, haftet sie nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang
solcher Unterlagen, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.

13 Datenschutz
Die im Rahmen Ihrer Buchung angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer
etc.) werden zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung und Marktforschung oder
zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Darüber hinaus
können die Daten zur Zusendung von aktuellen Informationen und Angeboten verwendet werden.
Sollten Sie diese Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten
des Unternehmens unter der Anschrift: AIDA Cruises, Am Strande 3d, 18055 Rostock.

14 Informationspfl icht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
AIDA Cruises ist laut EU-Verordnung dazu verpfl ichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen,
die aller Voraussicht nach seinen Flug durchführen wird. Sobald AIDA Cruises sicher weiß, um
welche Fluggesellschaft es sich handelt, ist sie verpfl ichtet, den Kunden darüber zu informieren.
Sollte sich daran noch etwas ändern, muss der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt werden.

15 Verjährung, Abtretungsverbot, Gerichtsstand
15.1 Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund jedoch mit Ausnahme von
Ansprüchen des Kunden aus unerlaubter Handlung , verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Dies gilt insbesondere
auch für Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen und von Nebenpfl ichten aus dem
Reisevertrag. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tage gehemmt, an dem AIDA Cruises die Ansprüche schriftlich zurückweist.
15.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, an
Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der
vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
15.3 Der Kunde kann AIDA Cruises nur am Sitz ihrer deutschen Niederlassung in Rostock verklagen.
15.4 Dem Vertragsverhältnis liegt, soweit zulässig, deutsches Recht zugrunde, ausgenommen
solche Regelungen, die auf das nationale Recht anderer Staaten verweisen.
15.5 Für Klagen von AIDA Cruises gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufl eute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb
der Mitgliedstaaten des EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der deutschen
Niederlassung von AIDA Cruises, Rostock, maßgebend.
15.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und / oder dieser Reisebedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der Reisebedingungen
zur Folge.
15.7 Diese Reisebedingungen (27. Aufl age) und alle Angaben im Katalog entsprechen dem Stand
vom März 2009. Sie gelten für alle Reisen aus diesem Katalog mit AIDA Cruises.
Inklusive Leistungen bei AIDA Cruises:

  • Unterbringung an Bord in der gebuchten Kabinenkategorie
  • Vollpension an Bord
  • keine festen Essenszeiten, Sie wählen Zeit und Tisch selbst
  • Tischgetränke zu den Hauptmahlzeiten in den Buffet Restaurants (Tischwein, Bier, Softdrinks)
  • Kinderbetreuung im Kids Club
  • Nutzung der meisten Body & Soul Sport Angebote
  • Nutzung der Saunalandschaft
  • Bordsprache Deutsch
  • Besuch der Shows und Veranstaltungen an Bord
  • Deutsche Reiseleitung
  • Trinkgelder
  • Preismodelle:

    Mit dem 3-stufigen Preismodell haben Sie die Wahl:

    Premium:
    Die erste Wahl für anspruchsvollste Urlauber.

  • Wunschkabine
  • - Ob auf einem bestimmten Deck oder in einer besonderen Lage, Kabinen mit Verbindungstür für Familien oder auch nur Kabinen nebeneinander - Sie entscheiden!

  • Suiten
  • - Exklusive nur als Premium-Preis buchbar

  • Frühbucher-Rabatt
  • - Bei Buchungen bis 5 Monate vor Reisebeginn gewährt Ihnen die Reederei attraktive Ermäßigungen für die erste und zweite Person in der Kabine.

  • Reservierung
  • - Falls Sie sich noch nicht ganz sicher sind, können Sie Ihre Traumreise kostenlos und unverbindlich bis zu 3 Tage lang reservieren.

  • Umbuchung
  • - Einmalig können Sie bis 50 Tage vor Reisebeginn unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise kostenfrei auf ein anderes Schiff oder ein anderen Termin umbuchen.

  • Warteliste
  • - Falls Ihr Wunschtermin bereits ausgebucht ist, können Sie sich auf die Warteliste setzen lassen.

  • Business Class / Zubringerflüge / etc.
  • - Bei den meisten Flügen können Sie gegen Aufpreis die Comfort Class, Business Class, Premium Economy Class bzw. Zubringerflüge ab 8 Monate vor Reiseantritt hinzubuchen.



    Vario:
    Die flexible Variante für Preisbewusste

  • Route & Schiff frei wählbar
  • - Sie entscheiden welche Route auf welchem Schiff in welcher Kabinenkategorie (Innen, Aussen, Balkon) Sie bereisen möchten und die Auswahl der genauen Kabinennummer überlassen Sie AIDA.

  • Preisvorteil
  • - Für Ihre Flexibilität bedankt sich AIDA mit einem Preisvorteil, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet.

  • Business Class / Zubringerflüge / etc.
  • - Bei den meisten Flügen können Sie gegen Aufpreis die Comfort Class, Business Class, Premium Economy Class bzw. Zubringerflüge ab 8 Monate vor Reiseantritt hinzubuchen.

    Hier kommen Sie zu den tagesaktuellen Vario Preisen.


    Just:
    Die schlaue Variante für Überraschungsfreudige

  • 1. Variante
  • Sie geben uns Ihren ungefähren Reisezeitraum und AIDA wählt für Sie Ihr Schiff und die dazugehörige Route aus.

  • 2. Variante
  • Oder Sie bestimmen Schiff und Route und AIDA entscheidet den genauen Abfahrtstermin (immer 2 aufeinanderfolgende Reisen pro Angebot).

  • Kabinenkategorie
  • - Sie entscheiden in welcher Kabinenkategorie (Innen, Aussen, Balkon) Sie reisen möchten und die Auswahl der genauen Kabinennummer überlassen Sie AIDA.

  • Preisvorteil
  • - Für Ihre besondere Flexibilität bedankt sich AIDA mit einem unschlagbaren Preisvorteil, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet.

    Hier kommen Sie zu den tagesaktuellen Just Preisen.



     
    AIDAaura - der Reederei AIDA Cruises - Aussenansicht 

    AIDAaura

    AIDA Cruises

    Reisegebiete:
    Arabisches Meer, Asien, Britische Inseln, Griechische Inseln, Indischer Ozean, Irland, Karibik, Mittelamerika, Mittelmeer, Nordland, Nordsee, Norwegische Fjorde, (...)
     
     
    AIDAbella - der Reederei AIDA Cruises - Aussenansicht 

    AIDAbella

    AIDA Cruises

    Reisegebiete:
    Atlantische Inseln, Kanarische Inseln, Mittelmeer, Westliches Mittelmeer,
     
     
    AIDAblu - der Reederei AIDA Cruises - Aussenansicht 

    AIDAblu

    AIDA Cruises

    Reisegebiete:
    Baltikum, Kanarische Inseln, Mittelmeer, Nordsee, Ostsee, Transeuropa, West-Europa, Westliches Mittelmeer,
     
     
    AIDAcara - der Reederei AIDA Cruises - Aussenansicht 

    AIDAcara

    AIDA Cruises

    Reisegebiete:
    Afrika, Arabisches Meer, Asien, Falklandinseln, Griechische Inseln, Indischer Ozean, Kanarische Inseln, Mittelmeer, Nord-Ostsee-Kanal, Nordsee, Orient & Emirate, (...)
     
     
    AIDAdiva - der Reederei AIDA Cruises - Aussenansicht 

    AIDAdiva

    AIDA Cruises

    Reisegebiete:
    Arabisches Meer, Griechische Inseln, Mittelmeer, Orient & Emirate, Persischer Golf, Rotes Meer, Suezkanal, Östliches Mittelmeer,
     
     
    AIDAluna - der Reederei AIDA Cruises - Aussenansicht 

    AIDAluna

    AIDA Cruises

    Reisegebiete:
    Atlantische Inseln, Bahamas, Britische Inseln, Grönland, Island, Kanada & Neuengland, Kanarische Inseln, Karibik, Nordkap, Nordland, Nordsee, Norwegische (...)
     
     
     
    AIDAvita - der Reederei AIDA Cruises - Aussenansicht 

    AIDAvita

    AIDA Cruises

    Reisegebiete:
    Amazonas, Große Antillen, Kanarische Inseln, Kapverden, Karibik, Kleine Antillen, Mittelmeer, Transatlantik, Westliches Mittelmeer,
     

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