Unvergleichbarer Luxus auf See
Flotteninfo:

Es ist ein persönliches Vergnügen, Sie einzuladen, die Welt von Silversea zu erfahren. An Bord unserer Schiffe entdecken Sie einen Lebensstil der echten Gastfreundschaft. Unser italienisches Erbe und unsere europäische Art wird in unserer Liebe der feineren Sachen im Leben reflektiert, während unsere Anerkennung der Welt von den internationalen Gästen um von der Kugel geteilt ist. Für uns ist Spielraum eine Neigung, und jede unserer Reisen ist eine Reise der Entdeckung. Benvenuti ein Bord."

Manfredi Lefebvre d' Ovidio, Vorsitzender, Silversea cruises

Über Silversea
Kunst spornt an. Weckt deine Gefühle und regt deine Gedanken an.

In der ruhigen Ruhe des Morgens, wird deine private Veranda ein Ort der zutreffenden Inspiration. Umgeben durch die Großartigkeit des dämmernden Tages, bei einem Ausblick von Meer und von Himmel, im Awe der Natur und in der beträchtlichen Schönheit dieser Welt.

Silversea veranstaltet aussergewöhnliche Ozeanreisen mit einzigartigen und unvergleichbarem Luxus, jede Reise ist ein einzigartiges Meisterwerk.

Silversea… die kunst des Spielraums. Die Kunst des guten Lebens.
Allgemeine Reisebedingungen - AVIATION & TOURISM

Verehrter Reisegast,
wir begrüßen Sie im exklusiven Kreis der Aviation & Tourism
International Gäste. Bitte lesen Sie aufmerksam die nachstehenden
Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung
anerkennen.

1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Aviation & Tourism
International GmbH (im folgenden ATI genannt) den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich erfolgen.
1.2. Für die vertraglichen Verpflichtungen steht der Anmelder
mit seiner Unterschrift ein. Er haftet neben den anderen von ihm
angemeldeten Teilnehmern.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ATI zustande.
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich
nach VertragsabschluSS wird Ihnen die Reisebestätigung/Rechnung
direkt zugestellt. Die Reisebestätigung enthält alle
wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen,
sofern sich diese Angaben nicht aus dem Prospekt von
ATI ergeben. Ihr Reisebüro wird von uns entsprechend unterrichtet.
1.4. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung
Ihrer Reise zur Verfügung stellen, unterliegen den Vorschriften
des Bundesdatenschutzgesetzes und werden von uns gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt.
1.5. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der
Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Sie haben
dann das Recht, innerhalb von 10 Tagen das Angebot anzunehmen.
Machen Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, wird
dies als Absage Ihrerseits angesehen.

2. Zahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von in der Regel
20% des Reisepreises pro Person, gegen Aushändigung eines
Sicherungsscheines, für den Gesamtwert der Reise zu leisten.
ATI erstellt eine entsprechende Rechnung direkt an Sie. Die
Restzahlung ist gemäß dem Frühzahlerbonus bzw. 4 Wochen
vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein vorliegt.
Wir sind nicht verpflichtet zur Durchführung der Reise mit den
Reiseteilnehmern, wenn der Reisepreis trotz vorheriger Zusendung
des Sicherungsscheines nicht vollständig bis zum Reiseantritt
bezahlt ist. Wenn der Reisende trotz Vorliegens des
Sicherungsscheines nach Mahnung seitens ATI den Reisepreis
nicht in der im Mahnschreiben gesetzten Frist vollständig
bezahlt, kann ATI Schadenersatz statt Leistung gemäß §§ 280,
281 GBG geltend machen. Der Schadensersatz beträgt 50 %
des geschuldeten Reisepreises, wobei es ATI möglich ist, einen
höheren Schaden nachzuweisen und entsprechenden Ersatz
geltend zu machen und auch der Reisende einen niedrigeren
Schaden nachweisen kann.
2.2. Vor Reiseende darf die Restzahlung nur verlangt
werden, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein gemäß
§651 kBGB ausgehändigt haben.
ATI hat sich entsprechend versichert. Ein Sicherungsschein im
Sinne des Gesetzes wird Ihnen im Normalfall mit der Rechnung
zugesandt oder befindet sich bei den Reiseunterlagen. Dieser
Sicherungschein verbrieft Ihren direkten Anspruch gegen den
Versicherer. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein
Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen oder des
Sicherungsscheines. Die Reiseunterlagen versendet ATI an die
letztbekannte Adresse des Reiseteilnehmers.
2.3. Wir werden Ihre Anzahlung unverzüglich zurückerstatten,
falls wir Ihre Buchung nicht bestätigen können und Sie unser
Ersatzangebot nicht angenommen haben.
2.4. Die Kosten für Nebenleistungen, Besorgung von Visa etc.
sowie telegrafische oder telefonische Reservierungen oder
Anfragen gehen zu Lasten des Kunden.

3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der
Beschreibung im Prospekt sowie aus dem Tarif und aus darauf
Bezug nehmende Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.1. Die Flüge werden mit den Liniendiensten der Lufthansa und
anderer IATA-Luftverkehrsgesellschaften oder Charterfluggesellschaften
durchgeführt und von ATI nur vermittelt, soweit
darauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wird.
Die Beförderung erfolgt in der Touristen-Klasse. Flüge in der
Business- und in der 1. Klasse sind in der Regel gegen Aufpreis
möglich. Die in diesem Prospekt veröffentlichten Zuschläge für
Flüge gelten nur für die jeweils genannten Tage. Flüge an anderen
Tagen, z.B. infolge von Vor- oder Nachprogrammen, können
zu Mehrpreisen führen. Sitzplatzreservierungen werden von
den Luftverkehrsgesellschaften grundsätzlich nur als unverbindliche
Vormerkung akzeptiert.
Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften, mit
denen wir zusammenarbeiten, sind verbindlich. Wir stellen
Ihnen diese auf Anforderung gern zur Verfügung.
Aus der Wahl der Flüge kann sich ergeben, dass der Hinflug
spätnachmittags oder abends, der Rückflug aber bereits
morgens bzw. vormittags erfolgt. Für dadurch entfallende Verpflegungsleistungen
besteht kein Ersatzanspruch.
3.2. Gepäckbeförderung
Es werden bis zu 20 kg Gepäck pro Fluggast befördert (1.Klasse
30 kg). Bei Reisen nach USA, Kanada, Mexiko und innerhalb
Deutschlands ist die Bemessungsgrundlage nicht das Gewicht,
sondern die Anzahl der Gepäckstücke und deren Abmessungen.
Übergepäck kann gegen Aufzahlung mitgenommen werden.
Kinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bitten
wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Anzeige
ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft
und/oder ATI.
3.3. Unterbringung/Verpflegung
Während des Fluges erhalten Sie Erfrischungen bzw. Essen
nach den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
Am Zielort werden Sie entsprechend Ihrer Buchung untergebracht
und verpflegt. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem
Hotelier. In südlichen und überseeischen Ländern kann es gelegentlich
zu Ausfällen in der Wasser- bzw. Stromversorgung
kommen. Dafür sind die jeweils zuständigen Behörden verantwortlich.
3.4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch
nimmt, wird sich ATI auf Wunsch bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht
erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften
entgegenstehen. ATI ist berechtigt, 20 % des vergüteten
Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft
und z.B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes
durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft,
des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens
erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen
bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung vorbehalten.
Bei Schiffsreisen sind Änderungen des Reiseverlaufs
möglich, z.B. wenn das Schiff schon zum Zeitpunkt des Reisebeginns
seinen Fahrplan nicht einhalten konnte, wegen eines
unvorhersehbaren, technischen Defekts der Reiseverlauf verzögert
wird oder z.B. im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer
von der Schiffsleitung eine abweichende Reiseroute eingeschlagen
wird.
Bei einer Ersatzbeförderung werden nur die Kosten der Bahnreise
2. Klasse erstattet.
4.2. Solche und vergleichbare Abweichungen und Änderungen
einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und die nicht von Reiseveranstalter wider Treu und
Glauben herbeigeführt werden, sind nur dann gestattet, soweit
die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich
vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung
mit Mängeln behaftet ist.
Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch solche
Leistungsänderungen für den Reiseteilnehmer unzumutbar verändert,
stellen wir Ihnen zusätzlich frei, kostenlos umzubuchen
oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. ATI verpflichtet
sich auch, Sie von derartigen Abweichungen und Änderungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit das möglich
ist.
4.3. ATI behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis
im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse zu ändern. Erhöhen sich die Beförderungskosten,
so kann der auf die Beförderung entfallende Teil des Reisepreises
um den Prozentsatz heraufgesetzt werden, um den das
Beförderungsunternehmen ihren bei Abschluss des Reisevertrages
geltenden Preis gegenüber ATI erhöht hat.Werden die bei
Abschluss des Reisevertrages bestehenden Angaben, wie
Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber ATI erhöht, so kann
die Heraufsetzung des Reisepreises um den gleichen Betrag
erfolgen. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise nach
Abschluss des Reisevertrages für ATI verteuert hat. Eine
Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder
einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter
den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21
Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise
zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung
der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4.4. Die Preisangaben entsprechen dem Stand der Katalogdrucklegung.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Storno,
Ersatzpersonen

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Das sollten Sie in Ihrem Interesse aus Gründen der
Beweissicherung unbedingt schriftlich tun. Ihre Rücktrittserklärung
wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht.
5.2. Wenn Sie zurücktreten, auch wenn die Reise unsererseits
noch nicht bestätigt worden ist, oder wenn Sie die Reise nicht
antreten, kann ATI angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt
pro Person:
bis zum 90.Tag
vor Reiseantritt 3% des Reisepreises, max. 150, EUR;
ab 90. bis 61.Tag
vor Reiseantritt 10% des Reisepreises;
ab 60. bis 31.Tag
vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
ab 30. bis 15.Tag
vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
ab 14.Tag
vor Reiseantritt 100% des Reisepreises.
(Sie sind berechtigt uns gebenüber nachzuweisen, dass ein
Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die
von uns berechnete Pauschale.)
Bei abweichenden Rücktrittsbedingungen der bei unseren
Programmen beteiligten Reedereien gelten deren Rücktrittsbedingungen,
sofern darauf in der Buchungsbestätigung
ausdrücklich hingewiesen wird.
Zusätzlich werden bei der Annullierung von Einzel- und Gruppenreisen
die Kosten in Rechnung gestellt, die seitens des Leistungsträgers
an ATI berechnet werden, wie z.B. Leerbettgebühren
eines Hotels bei kurzfristiger Annullierung oder Sondergebühren
für Kreuzfahrten.
5.3. Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Abänderung der Reiseanmeldung,
sofern es möglich ist, bis zum 90. Tag vor Reisebeginn
gegen eine zu vereinbarende Gebühr vor. Gebühr für
geringfügige Änderungen: 25, EUR/Person.
Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Fristen erfolgen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer
5.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen, die Ihnen berechnet werden.
5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass
statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende
dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.5. Rücktritts- u. Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

6. Reiserücktrittskostenversicherung
Im Reisepreis ist keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
enthalten.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung
(z.B. Elvia), die in der Regel innerhalb von 14 Tagen
nach Buchungsbestätigung abgeschlossen sein muss. Wir und
Ihr Reisebüro beraten Sie gerne ausführlich.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
ATI kann nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen
7.1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der
Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch ATI oder
dem Leistungsträger vom Reisenden nachhaltig gestört wird,
z.B. durch alkoholbedingte Ausfälle, Beleidigungen, sexuelle
Belästigungen, etc. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem
Maße vertragswidrig verhält. ATI behält jedoch den
Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die
Rückbeförderung trägt der Verursacher selbst.
ATI muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie
derjeniger Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung
nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt
werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch die Leistungsträger.
7.2. ATI kann vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten
7.2.1. bis zwei Wochen vor Reiseantritt
bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, sofern die Mindestteilnehmerzahl
im Prospekt genannt ist. Die Rücktrittserklärung
wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
7.2.2. bis vier Wochen vor Reiseantritt
Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter alle Möglichkeiten
ausgeschöpft hat, die vertraglichen Reiseleistungen zu
erbringen (z.B. durch Ersatzbeförderung, Änderung der Reiseroute
etc.) und, dass er die Umstände, die den Rücktritt erforderlich
machen, nicht zu vertreten hat. Ein Rücktritt ist nur dann
möglich, wenn die Durchführung dieser Reise die Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Zusätzlich
werden Ihnen 10, EUR als pauschaler Buchungsaufwand
erstattet, es sei denn, dass Sie von einem Ersatzangebot des
Reiseveranstalters Gebrauch machen.
Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Außergewöhnliche Umstände
8.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg,
innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als
auch ATI den Reisevertrag kündigen.
ATI zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
8.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere den Reisenden wenn möglich zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die
Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu
tragen.

9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen
Kaufmanns für
9.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
9.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(z.B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.)
9.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt
angegebenen Reisedienstleistungen. Wir haften jedoch nicht für
die Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, auf deren Entstehen
wir keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit wir nicht
überprüfen können. Wir haften auch nicht, wenn sich an einem
Reiseziel die staatspolitischen Verhältnisse und eventuelle Einreisebestimmungen
nach Drucklegung dieses Prospekts
ändern, die eine Einreise in das betreffende Land oder Reiseziel
erschweren oder als untunlich erscheinen lassen. Über solche
und wesentliche nachträgliche Änderungen werden Sie nach
Möglichkeit kurzfristig informiert.
9.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden
Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen, sofern sich nicht aus diesen Reisebedingungen
oder aus den Umständen etwas anderes ergibt
und sofern ein Schaden von den mit der Leistungserbringung
betrauten Personen nicht nur bei Gelegenheit der Vertragserfüllung
verursacht worden ist.
Der Maßstab der geschuldeten Sorgfalt richtet sich nach den
Umständen am Ort der Leistungserbringung. Ihre Reise führt
Sie ganz überwiegend in fremde Länder, in denen auch für uns
fremde Gesetze maßgeblich sind.
9.3. Umfang der Haftung
9.3.1. ATI haftet nicht für Leistungsstörungen bei vermittelten
Fremdleistungen, sofern in den Buchungsunterlagen und in der
Reisebestätigung ausdrücklich auf die Vermittlungstätigkeit
hingewiesen wird. Nur unter diesen Voraussetzungen gilt für
Flüge mit Linienfluggesellschaften, für die der Reisende einen
entsprechenden Beförderungsausweis erhält, folgendes:
Nicht ATI als Vermittler haftet für die Erbringung der Beförderungsleistung,
sondern das befördernde Unternehmen (z.B. die
Lufthansa). ATI ist kein Luftfrachtführer. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften
basiert auf deren Beförderungsbedingungen,
die Sie in Ihrem Reisebüro einsehen können. Bei grenzüberschreitender
Luftbeförderung regelt sich die Haftung der
Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den internationalen Abkommen von
Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen.
Das Warschauer Abkommen beschränkt in der
Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Auch im Montrealer Übereinkommen finden sich Haftungsbeschränkungen
des Luftfrachtführers für Verluste und Beschädigungen
von Gepäck.
9.3.2. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten
müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und
Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für
Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten
auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer
Sport-Unfall-Versicherung.
9.3.3. Wir weisen darauf hin, dass im Ausland manchmal Fluggesellschaften
tätig sind, die nicht immer über einen gleichen
hohen Standard hinsichtlich Technik, Service und Komfort verfügen,
wie die in- und ausländischen Gesellschaften, die von
und nach Deutschland fliegen.
9.4. Gewährleistung
9.4.1. Der Reisende kann Abhilfe verlangen, wenn die Reise
nicht vertragsgemäß erbracht wird. ATI kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.4.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der
Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen, falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte und
die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Eventuelle, weitergehende
Ansprüche, den Reisepreis nachträglich zu mindern,
bleiben davon unberührt.
9.4.3. Wenn der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe geleistet hat oder erklärt, dass Abhilfe
nicht geleistet werden kann, und wenn die Reise infolge der
nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt
wird, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Wird der
Vertrag auf diese Weise aufgehoben, ist ATI verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden
ggf. zurückzubefördern.
9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es
sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter
nicht zu vertreten hat.
9.6. Beschränkung der Haftung
9.6.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit
der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.6.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
9.6.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter
ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen und auf solchen beruhender
gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch
auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist.
9.6.4. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes wie unter 9.3.1. aufgeführt.
9.6.5. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung
eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach
den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
9.7.Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
9.7.1. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen
das ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehende Schäden geringzuhalten.
9.7.2. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen
haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung
mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung bzw. Agentur
nicht vorhanden oder nicht erreichbar oder kann sie eine Leistungsstörung
nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger
(Transfer-Unternehmen, Hotelier) und/oder den
Reiseveranstalter bzw. an seine Kontaktadresse im jeweiligen
Zielgebiet. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen durch
eigenes Verschulden nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit
nicht zu.
9.7.3. Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt,
irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ihre Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich bei
Aviation & Tourism International,Wasserloser Straße 3a, 63755
Alzenau, geltend zu machen. Nach Fristablauf können Sie
Ansprüche nur noch geltendmachen, wenn Sie ohne Verschulden
gehindert waren, die Frist einzuhalten.
10.2. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach
dem vertraglichen Reiseende, sofern sie nicht ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Falls uns,
unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grobes
Verschulden trifft, das heißt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung
vorliegt, beträgt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre.
Gleiches gilt, soweit Leben, Körper oder Gesundheit beschädigt
wurden und eine fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits oder
eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung unseres
gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen vorliegt
und der Schaden darauf beruht.
10.3. Die Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung
oder Tötung des Reisenden verjähren in drei Jahren.
10.4. Die Verjährung ist gehemmt, wenn der Reiseveranstalter
Ihnen zunächst erklärt, dass die Beanstandungen und
Ansprüche geprüft werden. Die Hemmung hört dann auf, wenn
der Veranstalter dem Kunden das Ergebnis seiner Prüfung und
seine Entscheidung im Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt
gibt.

11. Versicherungen
11.1. Gegen das Beförderungsrisiko beim Flug sind Sie im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen versichert.
11.2. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den
Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisegepäck-, Reiseunfall-,
Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen
erhalten Sie einzeln nach Ihren individuellen Wünschen
oder zusammen als Paket von ATI oder Ihrem Reisebüro.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
12.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige
des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie
deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie
sich in Ihrem Reisebüro unterrichten, denn jeder Reisende ist
für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich.
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser
Informationen erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
12.2. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass, den Sie für die
Reise benötigen, Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit sechs
Monate über Ihr geplantes Reisedatum hinaus. Kinder müssen
einen Kinderpass (in einzelnen Ländern einen Reisepass) besitzen
oder im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen sein.
Diese Informationen gelten für Deutsche. Ausländer und Inhaber
von Fremdpässen wenden sich zweckmäßigerweise an das
zuständige Konsulat oder die Botschaft.

13. Allgemeines
13.1. Druckfehler und Rechenfehler im Prospekt oder in der
Reisebestätigung berechtigen ATI dazu, die Wirksamkeit des
Reisevertrages anzufechten. In einem solchen Fall der Anfechtung
hat ATI dem Reisenden den nachgewiesenen Vertrauensschaden
zu ersetzen.
13.2. Alle Angaben in unserem Prospekt entsprechen dem
Stand bei Drucklegung.
13.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
13.4. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren
verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen
entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard.
13.5. Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
von uns bestätigt werden. Zusagen des Reisebüros sind für uns
unverbindlich, es sei denn, wir hätten sie schriftlich bestätigt.
13.6. Bei kombinierten Flug-/Schiffsreisen und bei Busreisen
gelten auch die Bedingungen der jeweiligen Reederei bzw. des
Unternehmers, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung
stellen.
13.7. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist
Aschaffenburg.
Für Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und
dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.

Oktober 2009
Inklusive Leistungen bei Silversea Cruises:

  • NUR AUSSENSUITEN MIT OZEANBLICK
    Beste Suiten ihrer Klasse auf See, jede mit Panoramablick auf den Ozean, die Küste und die Häfen und luxuriösem Ambiente

  • 80% ALLER SUITEN MIT PRIVATER TEAKVERANDA
    Von ihrer eigenen privaten Suite aus genießen Sie die Seeluft mit unvergleichlicher Aussicht auf das Meer

  • KOSTENLOSE GETRÄNKE IN ALLEN RESTAURANTS, BARS UND SUITEN
    An Bord der Schiffe von Silversea finden Sie ausgewählte Weine, Champagner und Spirituosen in den besten "Kellern" auf See. Weine zum Dinner, Cocktails am Pool oder Champagner während Sie die Nacht durchtanzen - alles inbegriffen

  • ALLE GETRÄNKE IN IHRER SUITE INBEGRIFFEN
    Neben dem Willkommensglas Champagner und der gekühlten Flasche - die Sie in Ihrer Suite erwartet - wird Ihre Minibar täglich mit den Getränken Ihrer Wahl ergänzt.

  • UNABHÄNGIGES SPEISEN
    Keine festen Essenszeiten, keine vorgegebene Sitzordnung. Sie entscheiden, wann und mit wem Sie speisen.

  • 24 - STUNDEN - ZIMMERSERVICE
    Ein formales Dinner, Gang für Gang serviert; ein Imbiss am Abend oder ein üppiges Frühstück wann immer Sie möchten - keine Extrakosten, kein Trinkgeld

  • TRINKGELDER INBEGRIFFEN
    Alle Trinkgelder an Bord sind inbegriffen keine werden erwartet.

  • KOSTENLOSE SILVERSEA EXPERIENCE ®
    Ausgewählte, exklusive und im Preis eingeschlossene Landerlebnisse aus ausgewählten Voyages.

  • UNTERHALTUNG AN BORD
    Klassische Vorführungen, Jazz, regionale Tanzgruppen und Moonlight Movies(SM). Eingeladene Lektoren aus der Welt des Weines und der Speisen und anerkannte Entdecker und Lektoren bereichern jede Destination.

  • Hier finden Sie in Kürze eine Beschreibung zum Preismodell von Silversea.
     
    Silver Cloud Aussenansicht

    Silver Cloud

    sternsternsternsternstern

    Silversea Cruises

     

     
    Silver Shadow Aussenansicht

    Silver Shadow

    sternsternsternsternstern

    Silversea Cruises

     

     
    Silver Whisper Aussenansicht

    Silver Whisper

    sternsternsternsternstern

    Silversea Cruises

     

     
    Silver Wind Aussenansicht

    Silver Wind

    sternsternsternsternstern

    Silversea Cruises

     

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